Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transport-, Speditions- und Logistikleistungen der ALPRIO GmbH, Sankt-Peter-Straße 5, 72760 Reutlingen (nachfolgend „ALPRIO“), gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ALPRIO ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Aufträge können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch ALPRIO oder, sofern keine gesonderte Bestätigung erfolgt, mit dem Beginn der Ausführung zustande. Angaben zu Ladung, Maßen und Gewicht hat der Auftraggeber vollständig und zutreffend zu machen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und umfasst je nach Vereinbarung Nah- und Fernverkehr, Sonderfahrten, KEP-Dienste sowie Werk- und Automotive-Verkehr. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind gesondert zu beauftragen.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und -regelungen (§§ 286 ff. BGB).
Die Haftung von ALPRIO für Verlust oder Beschädigung des Transportguts richtet sich nach den §§ 407 ff. HGB in Verbindung mit den ADSp 2017 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Haftung ist danach der Höhe nach begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
ALPRIO unterhält eine Verkehrshaftungsversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Für höherwertige Güter empfehlen wir dem Auftraggeber, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen; diese ist auf Wunsch gesondert zu vereinbaren.
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen von ALPRIO nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Lieferfristen entsprechend; eine Haftung für hierdurch entstehende Verzögerungen ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag in Textform stornieren, solange die Ausführung noch nicht begonnen hat. Bereits entstandene Kosten (z. B. für disponierte Fahrzeuge oder Personal) sind vom Auftraggeber zu erstatten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des HGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Reutlingen.